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Leistungen des Verkäufers

 

Der Verkäufer präsentiert dem Käufer das Werk vor Vertragsabschluss im Original.

 

Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer über sämtliche ihm bekannte Mängel des Werkes aufzuklären.

 

Der Verkäufer liefert das Werk binnen 15 Tagen nach erfolgreichem Verkauf (Vertragsabschluss) an die vom Käufer angegebene Adresse.

 

Der Verkäufer verpflichtet sich, 20 Prozent des Verkaufserlöses an gemeinnützige Organisationen seiner Wahl zu spenden.

 

Leistungen des Käufers

 

Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den festgeschriebenen Kaufbetrag zu bezahlen. (Die Zahlung kann auch in Raten erfolgen.)

 

Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, die dem Verkäufer durch die Übergabe des Werkes erwachsen, werden mit einer Pauschale gesondert vergütet.

 

Die Berechnung des Pauschalbetrags wird durch den Verkäufer schriftlich belegt.

 

Rechte und Pflichten

 

Mit dem Verkauf geht der Besitz des Werkes vom Verkäufer auf den Käufer über.

 

Alle das Werk betreffenden Urheberrechte bleiben beim Verkäufer.

 

Mit dem Kauf erwirbt der Käufer das Verbreitungsrecht zum Werk. Er kann fortan selbständig über einen Weiterverkauf entscheiden.

 

Der Verkäufer unterliegt hinsichtlich weiterer Tätigkeiten für andere Unternehmer keiner Beschränkung.

           

Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Werk dem Gegenstand angemessen zu behandeln.

 

Garantie

 

Der Verkäufer garantiert, die Herstellung des Werkes als selbständig Erwerbstätiger mit eigenen Betriebsmitteln vorgenommen zu haben.

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